Abschied – Das Private
Waschung & Versorgung
In der Regel erfolgt die Versorgung und das hygienisch einwandfreie Herrichten des Verstorbenen durch uns. Damit kann in den meisten Fällen auch eine Aufbahrung über mehrere Tage ermöglicht werden.
Einige Angehörige äußern den Wunsch, dass sie helfen möchten den Verstorbenen Menschen zu waschen und anzukleiden. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.
Abschied gestalten
Den Abschied für jemanden zu gestalten, ohne dabei konventionelle Wege zu gehen, ist erlaubt und kann den Angehörigen helfen den Verlust besser zu verkraften.
Dies kann bedeuten, den Verstorbenen noch einige Stunde zu Hause behalten. Dies kann die Aufbahrung in der Friedhofskapelle sein. Oder die Verabschiedung an einem gewünschten speziellen Ort.
Wir halten technische Geräte zur Kühlung und eine Grundausstattung an Dekoration und Kerzen für Sie bereit; alle Gestaltungsfreiheit liegt aber auch hier in den Händen der Angehörigen.
Welchen Weg Sie auch gehen möchten –
Wir sind an Ihrer Seite und helfen bei der Umsetzung!
Hausaufbewahrung
Der alte Brauch, den Verstorbenen noch eine gewisse Zeit im Haus zu behalten, verbindet die Totenwache mit dem Bedürfnis der Trauernden, immer wieder zu dem verstorbenen Menschen gehen zu können um zu realisieren, was geschehen ist und um in Ruhe Abschied zu nehmen.
Auf dieses Bedürfnis gehen wir auch dann ein, wenn sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Heim oder Hospiz ereignet hat.
Sofern keine zwingenden Hindernisse (z. B. Treppen) bestehen und Sie dies wünschen, bringen wir den Verstorbenen gerne zurück an den Lebensort, um eine Hausaufbahrung zu ermöglichen.
Mit modernen technischen Geräten, sowie frühzeitiger professioneller Versorgung des verstorbenen
Menschen durch uns, stellt dies heute – auch über mehrere Tage – kein Problem mehr dar.
Beigaben
Es ist auch möglich, dem verstorbenen Menschen etwas Persönliches mitzugeben, ein gemaltes Bild von den Enkeln, ein Foto der Familie oder andere persönliche Dinge, die die Verbundenheit mit dem geliebten Menschen ausdrücken.
Sarg- und Grab-Beigaben haben eine jahrtausende alte Tradtion. Seien es wichtige oder geliebte Gegenstände aus dem Alltag oder das klassische Sterbekreuz; all das darf nach wie vor dem Verstorbenen immer noch mitgegeben werden.
Die kleine Erinnerung …
Halten Sie die Erinnerung aufrecht, indem Sie Ihrem Angehörigen einen Erinnerungsgegenstand (zum Beispiel einen Herzstein, ein Stofftier oder ein Sternchen) mit in den Sarg oder die Urne geben und gleichzeitig ein ähnliches Stück für sich behalten.
Bei einer Urnenbeisetzung gibt es für viele Urnen ein passendes Gegenstück in klein. Hier können eine Haarlocke oder zum Beispiel ein Schmuckstück aufbewahrt werden.