Rechtliche Vorsorge
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht und das Betreuungsrecht dienen dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.
Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.
Weiterführende Infomationen beim Bundesministeriums der Justiz.
PDF-Standard-Vorsorge-Verfügung des Bundesministeriums der Justiz.
Gerne schicken wir Ihnen diese aber auch in Papierform kostenlos zu.
Eine Standard-Vorsorgevollmacht ist Bestandteil unserer umfangreichen kostenfreien Vorsorge-Broschüre. <link>
Bitte bedenken Sie: Standard-Formulare ersetzen niemals eine professionelle, medizinische oder rechtliche Beratung, sie ergänzen nur. Sollten Sie weitergehenden Beratungsbedarf haben und konkretere Dinge festlegen wollen, so hilft Ihnen z. B. Anwalt oder Notar.
Betreuungsverfügung
Für den Fall, dass ein Gericht einen Betreuer bestellen muss, weil keinerlei andersweitige Vorsorge getroffen wurde oder eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, hilft dieses Dokument Ihre Wunschperson dabei zu berücksichtigen.
PDF-Broschüre zum Betreuungsrecht beim Bundesministerium der Justiz
PDF-Standard-Betreuungs-Verfügung des Bundesministeriums der Justiz. <links>
Gerne schicken wir Ihnen diese aber auch in Papierform kostenlos zu.
Eine Standard-Vorsorgevollmacht ist Bestandteil unserer umfangreichen kostenfreien Vorsorge-Broschüre. <link>
Testament
Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament
formulieren. Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar.
Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn etwa ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind. Alles, was nicht sittenwidrig ist, kann verfügt werden. Oft setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.
Selbstständige und Unternehmer sollten sich fachmännisch beraten lassen, um die Angehörigen abzusichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und sogenannte Steuerfallen zu vermeiden.
Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten die Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen informiert werden.
Für das Verfassen eines Testamentes ist die bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema Tod wichtig. Eine professionelle Unterstützung ist oft hilfreich, da im Vorfeld schon viele Probleme vermieden werden können.
Sie können gerne eine Kopie Ihres Testamentes gemeinsam mit Ihren Vorsorge-Regelungen in unserem Haus hinterlegen. Wir helfen Ihnen gerne bei offenen Fragen.
Ein Testament muss immer handschriftlich festgehalten werden; oder wenn Sie rechtlich ganz sicher gehen wollen, gehen Sie direkt zu einem Notar. Wenn Sie Immobilien besitzen und vererben wollen, müssen Sie dies sogar. Das Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche z.B. aber bleiben immer bestehen.
Beispiele zum Inhalt:
- Zu meinen Erben setze ich ein…
- Wir als Ehegatten verfügen folgendes…
- Als Ersatzerben sollen sein…
- Ich widerrufe alle früheren Verfügungen…
- Als Testamentsvollstrecker setze ich ein…
- Teilung des Nachlasses soll vornehmen…
- Ich vererbe folgende Güter an…
- Mein Haus vermache ich…
- Das Grundstück soll bekommen…
- Der Hausstand soll an … gehen.
- Immer Ort, Datum, Unterschrift am Ende.