Rente

Witwen-Rente

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. In Ausnahmefällen kann dies durch einen Bevollmächtigten geschehen.

 

Sie benötigen die folgenden Dokumente:

  • Die jeweils letzte Rentenmitteilung von Ihnen und Ihrem verstorbenen Ehegatten
  • Wenn möglich, Bescheinigungen über Beginn der Rentenzahlungen
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch oder Geburts- und Heiratsurkunden
  • Personalausweis der Antragstellerin / des Antragstellers
  • die Bankverbindung, an die die Rente gezahlt werden soll
  • bei Erledigung durch einen Bevollmächtigten eine entsprechende Vollmacht
  • deutsche Aussiedler: die Einbürgerungsurkunde oder entsprechende Ausweise (Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland)

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Versicherungsamt. Die Adresse erfahren Sie bei der Stadtverwaltung oder Verbandsgemeindeverwaltung.

 

 

Broschüre Hinterbliebenen-Rente

Der Tod eines Angehörigen ist immer ein massiver Einschnitt. Dazu kommt oft die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Die Broschüre beschreibt, wie die gesetzliche Rentenversicherung helfen kann, die finanzielle Situation in diesen Fällen abzufedern.
Hier die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zum Download:
Publikation „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ [barrierefrei, PDF, 514 KB] Weiterführende Informationen gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.