Sternenkinder

Der Verlust eines Kindes ist für die Eltern und in besonderem Maße für die Mutter ein schwieriges Erlebnis. Dies gilt auch für frühgeborene Kinder, bei denen eine Beerdigung im rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz nicht vorgeschrieben ist. Erst ab 500 Gramm gilt die sogenannte Bestattungspflicht; ähnlich gibt es diese Bestimmungen auch für andere Bundesländer. Diese Rechtslage führt dazu, dass viele frühgeborene Kinder nicht bestattet werden.
Mütter, die Ihre frühgeborenen Kinder verloren haben und beerdigen möchten, sollten dies ohne bürokratische Hindernisse tun können, wenn sie dies wünschen.

 

In Bitburg wurde daher eine Vereinbarung zwischen den Kirchen, der Stadt und den Bestattungsinstituten geschlossen, die es ermöglicht, frühgeborene Kinder unter 500 Gramm auf einem eigens dafür errichteten Grabfeld auf dem Friedhof Kolmeshöh in Bitburg beizusetzen. Dies ist das sogenannte Frühchenfeld oder auch Sternenfeld.

 

Alle Beteiligten verzichten dabei vor Ort auf Entlohnung oder Gebühren. Die Beisetzungen erfolgen meistens im engsten Familienkreis. Als Sarg dient ein sogenanntes blaues „Sternchen“, welches die Eltern oder die Familie auch selbst gestalten können. Dieses Angebot kann von allen Einwohnern des Kreises Bitburg-Prüm wahrgenommen werden.

Eine Bestattung kann natürlich auch im Familiengrab oder in einem neu angelegten Grab auf dem heimischen Friedhof erfolgen.

 

 

Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen auch die entsprechende Stelle auf dem Friedhof.

 

Schreiben Sie uns   Friedhofsverwaltung Bitburg