Das Erbrecht, das dem Bürgerlichen Recht unterliegt, ist ein komplexes Thema. Wir möchten Ihnen hierzu im Nachfolgenden einen kurzen Überblick verschaffen. Eine verbindliche Rechtsberatung dürfen Bestatter nicht anbieten. Daher empfehlen wir Ihnen in jedem Fall grundsätzlich, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen.
Zum 01.01.2010 ergeben sich im Erbrecht folgende Änderungen:
Für Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner wird das Entziehungsrecht nun gleichermaßen angewendet.
Die Entziehung des Erbpflichtteils wegen „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels“ entfällt, die Verurteilung des Erben zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung kann für den Erblasser neuerdings wegen Unzumutbarkeit als Entziehungsgrund gelten.
Eine weitere Änderung betrifft die Stundung. Erben von Eigenheim und Unternehmen waren zuvor oft gezwungen, Vermögenswerte zu verkaufen, um Pflichtteile auszahlen zu können. Die vorher nur Ehegatten und Abkömmlingen zustehende Stundungsregelung gilt nun für jeden Erben.
Zukünftig können Pflegeleistungen durch Abkömmlinge in Erbauseinandersetzungen in erhöhtem Umfang berücksichtigt werden. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche gab es bisher nur für Abkömmlinge, die unter Verzicht auf eigenes berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit gepflegt haben. Künftig entsteht dieser Anspruch unabhängig davon, ob für die Pflegeleistungen auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet wurde.